Inklusive Bildung und chancengleiche Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Hörschädigungen
Inklusive Bildung und chancengleiche Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Hörschädigungen stellt eine große Herausforderung für Schulen dar.
Eine gute Raumakustik und der Einsatz hörtechnischer Hilfen sind Grundvoraussetzungen für barrierefreies Hören.
Bereits seit 2005 besteht ein enger Kontakt des Kant-Gymnasiums und mit der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige in Neuwied.
Hörgeschädigte Kinder, die das Kant-Gymnasium wohnortnah als Regelschule besuchen, werden durch den speziell ausgebildeten Förderschullehrer Oliver Will intensiv betreut.
Diese Zusammenarbeit führte dazu, dass 2 Klassenräume akustisch durch bauliche Maßnahmen signifikant ertüchtigt wurden. Besonders im hochfrequenten Bereich - also dort wo auch der meiste Störlärm anzutreffen ist - haben sich die Räume verbessert. Das bedeutet für die Unterrichtspraxis nicht nur eine Reduktion des Nachhalls in diesem Bereich, sondern ebenfalls eine Reduktion des Störlärmanteils. Somit wird Sprache in diesem Raum leichter verständlich, was nicht nur Hörgeschädigten die auditive Teilhabe am Unterrichtsgeschehen erleichtert.
Der Aufwertung weiterer Räume soll unter dem Leitsatz „Pädagogische Raumakustik“ nach und nach erfolgen.
Von einer optimierten Raumakustik profitieren auch alle gut hörenden Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte.